Wer nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen kann, hat zwei Möglichkeiten:
- Öffentliche Unterkünfte – diese werden vom Bundesland oder der Kommune gestellt.
- Oder private Unterkünfte – Wohnraum der von Privatpersonen angeboten wird.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnungen offiziell vermittelt werden, das heißt über Ämter bzw. Organisationen.
Städte, Kommunen und Hilfsorganisationen öffnen Unterkünfte wie Messehallen, leerstehende Krankenhäuser oder Schulen, Sporthallen, Wohnheime und andere Orte. Diese werden meist als Notunterkünfte – also Übergangswohnplätze – betrieben.
Auch Hotels beherbergen vielerorts freiwillig Kriegsgeflüchtete für einen gewissen Zeitraum.